Förderung der Meisterschule
Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)
Für die Aufstiegsfortbildung zum Meister oder geprüften Betriebswirt (HwO) können Sie sich die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu 75% fördern lassen. Dabei werden die Kosten zu 100% vorgestreckt und nach Bestehen der Abschlussprüfung haben Sie 2 Jahre Zeit die 25% der Gebühren zinsfrei und tilgungsfrei in Raten abzuzahlen. Nach Ablauf dieser Jahresfrist kommt ein kleiner Zinsaufwand hinzu. Diese Förderung ist unabhängig von Ihrem Einkommen oder Ihrem Vermögen. Weiterhin ist es möglich bei Vollzeit-Varianten ein sogenanntes Unterhalts-BAföG zu beantragen, um seine monatlichen Kosten decken und sich ausschließlich auf die Meisterschule konzentrieren zu können.
NEU: Sichern Sie sich ab sofort den 100% Zuschuss für das rückzahlungsfreie Unterhaltsbafög für Ihre Meisterschule.
Zweck der Förderung
Fachkräfte, die sich nach einer abgescholossenen beruflichen Erstausbildung auf eine herausgehobene Berufstätigkeit, z.B. selbstständiger Handwerksmeister, Betriebswirt usw. vorbereiten. erhalten einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung. Das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) soll somit zu mehr Chancengleichheit zwischen akademiescher und beruflicher Bildung führen.
Gegenstand der Förderung
Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung, die oberhalb des Niveaus einer Gesellen-, Facharbeiter-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses angesiedelt sind. Die Förderung erfolgt grds. unabhängig von der Form der Fortbildung (Voll-/Teilzeit). Auch einzelne aufeinander aufbauende oder fachlich miteinander abgestimmte, in sich selbständige Bausteine (z. B. Teile I bis IV der Meisterprüfung) sind förderungsfähig.
Meistergründungsprämie
Das Land Brandenburg bietet Meisterabsolventen bei der Unternehmensgründung oder -übernahme 8.700€ für nachgewiesene Ausgaben. Weiterhin kommen 3.300€ dazu, bei der Schaffung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Beantragt kann die Prämie, wenn der Schritt in die Unternehmensgründung nach der Meisterausbildung innerhalb von 3 Jahren stattfindet.
Ihre Ansprechpartner
Erste Antworten geben wir in unserem FAQ-Bereich
Johannes Mattner
Kundenberater
- 0355 7835-555
- 0355 7835-315
- j.mattner@hwk-cottbus.de